Im Paragraphen-Dschungel finden sich die Wenigsten zurecht, die keine Ausbildung oder Studium in dem Bereich absolviert haben. Jedoch sind Datenschutz und Datensicherheit so wichtige Themen, dass sich früher oder später jeder damit befasst. Mit Eintritt der Datenschutzgrundverordnung 2016 schienen klare Vorgaben geschaffen. Überraschend ist allerdings, dass laut der aktuellen Bitkom-Studie immer noch fast 70% der Internet-Nutzer glauben, ihre Daten seien im Netz nicht sicher. Was beinhaltet die DSGVO überhaupt? Welchen Unterschied gibt es zwischen Datenschutz und Datensicherheit? Und wie verwende ich Videos datenschutzkonform? Hier haben wir es verständlich für Sie zusammengefasst.
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Obwohl die Meisten das Wort Datenschutzgrundverordnung mittlerweile fast zu oft gehört haben, können trotzdem nur Wenige formulieren, was diese Reihe von Gesetzen beinhaltet. Einfach ausgedrückt handelt es sich um eine rechtliche Vorgabe der EU zum Schutz von Angaben natürlicher Personen, die Richtlinien zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen sowie öffentliche Stellen beinhaltet. Sogar eine eigene Aufsichtsbehörde wurde hierfür eingerichtet.
Beispiel: Angenommen Sie verkaufen Computerhardware. Für den Kaufvertrag benötigen Sie Kontaktdaten Ihres Kunden wie Name, Anschrift, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse. Informationen wie Geburtsdatum oder Kaufinteressen sind für den Kaufabschluss nicht erforderlich. Laut DSGVO müssen Sie, wenn Sie Daten speichern wollen, die über den Vertragsabschluss hinausgehen, eine Einwilligung Ihres Kunden einholen. Zudem sind Sie verpflichtet, auf die jederzeitige Widerrufbarkeit und den Nutzungsvorhaben hinzuweisen. Das bedarf keinem mehrseitigen Dokument, sondern ist mit einem kurzen Schriftstück erledigt. Unser Kooperationspartner, die Frame for Business GmbH, ist spezialisiert auf Datenschutz und Internetrecht und hilft Ihnen gerne weiter. Unser Kooperationspartner, die Frame for Business GmbH, ist spezialisiert auf die Themen Datenschutz und Internetrecht und hilft Ihnen gerne weiter.
Datenschutz und Datensicherheit - Wo liegen die Unterschiede?
Datenschutz
… geht der Frage nach: Darf ich Personendaten zu einem bestimmten Zweck verarbeiten?
- betrifft Daten mit Personenbezug
- Recht eines jeden Bürgers auf informationelle Selbstbestimmung und auf Schutz von Privatsphäre sowie vor Datenmissbrauch
- Normen sind in der Datenschutzgrundverordnung und im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) festgehalten
Datensicherheit
… beschäftigt sich mit der Frage: Durch welche Maßnahmen schütze ich erhobene Daten?
- betrifft alle Daten, d. h. auch Daten ohne Personenbezug
- oberstes Ziel ist die Gewährleistung von Sicherheit und Schutz der Daten allgemein
- technisches Ziel ist, ausreichend Maßnahmen zu treffen, die die Daten vor Manipulation, Kenntnisnahme von Dritten, Verlust oder vor anderen Angriffen schützen
Datenschutzkonforme Videoplattform
Durch die voranschreitende Digitalisierung gewinnen Datenschutz und Datensicherheit im Internet zunehmend an Bedeutung. Gerade bei der Einführung neuer Software achten Unternehmen extrem auf die Einhaltung von Richtlinien und Sicherheitsstandards. Da außerdem immer mehr Firmen auf Videotrainings, Mitarbeiterschulungen online oder auch auf ein digitales Onboarding setzen, empfiehlt sich nicht der Einsatz irgendeiner Software, sondern der einer datenschutzkonformen Videoplattform. Mit coovi arbeiten Sie mit einer DSGVO-konformen Lösung und setzen zeitgleich auf eine sichere Videoplattform in Ihrem Unternehmen. Durch verschiedenste Vorkehrungen schützen wir Ihre Daten und Inhalte mit dem höchsten Maß an Sicherheit. Mehr dazu finden Sie hier.
Datenschutz bei Videoaufnahmen
Wenn die richtige Videoplattform gefunden ist, sollten Sie das Datenschutzgesetz auch intern nicht vernachlässigen. Grundsätzlich gilt: jede Person hat das Recht am eigenen Bild. Möchten Sie also Bilder oder Videos von Mitarbeitern erstellen, so lassen Sie sich dies anhand einer Einwilligung vorab schriftlich bestätigen.
Wenn die Gestalt einer Person in Videos zu sehen ist, gilt dies laut Kunsturheberrecht (KUG) als Abbild. Hinzu kommt, dass Videos, die Menschen, zeigen auch personenbezogene Daten sind. Demzufolge müssen Sie für die Datenverarbeitung Zweck sowie Widerrufbarkeit in der Einwilligung angeben. Zweck aus dem Grund, damit Videos nur in dem vorgegebenen Rahmen genutzt werden. Widerrufbarkeit, da jede Person laut DSGVO das Recht auf Vergessenwerden hat. Solange ein Mitarbeiter Videoaufnahmen, z. B. für Videoschulungen, von sich selbst erstellt und diese eigenständig in Ihrer internen Videoumgebung einpflegt, bedarf es keiner schriftlichen Einwilligung. Da sich Gesetze zudem oft rasant ändern, empfiehlt sich in jedem Fall die Einstellung eines Datenschutzbeauftragten.